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Bitcoin-Fall von US-Richter abgewiesen

US-Gericht weist Klage eines Krypto-Entwicklers zu Geldübertragungsgesetzen ab

  • Ein Bundesrichter hat die Klage des Krypto-Entwicklers Michael Lewellen abgewiesen, der Klarheit über die US-Geldübertragungsgesetze suchte.
  • Das Gericht entschied, dass Lewellen keine glaubhafte Bedrohung durch Strafverfolgung nachweisen konnte und wies den Fall ohne Vorurteil ab.
  • Lewellens nicht-kustodiale Software, Pharos, war für Krypto-Spenden entwickelt worden und erhielt Unterstützung von mehreren Krypto-Interessengruppen.
  • Das Urteil klärte nicht, ob Entwickler nicht-kustodialer Software unter die US-Geldübertragungsgesetze fallen.

Michael Lewellens Klage zielte darauf ab, den rechtlichen Status seiner nicht-kustodialen Software unter US-Geldübertragungsgesetzen zu klären, wurde jedoch aufgrund fehlender glaubhafter Beweise für eine Verfolgungsbedrohung abgewiesen. Diese Entscheidung lässt offene Fragen zur Haftung von DeFi-Entwicklern unter den bestehenden Finanzvorschriften.

Trotz der Abweisung, die zukünftige Herausforderungen bei veränderten Umständen zulässt, hebt dieser Fall die anhaltenden Bedenken der Branche über die regulatorische Klarheit für dezentrale Softwaretools wie Pharos hervor, die für wohltätige Crowdfunding-Zwecke in Kryptowährungen entwickelt wurden.

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