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Bitcoin: NY AG kritisiert Stablecoin-Gesetz

GENIUS-Gesetz wegen unzureichendem Betrugsschutz kritisiert

  • New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James und vier Bezirksstaatsanwälte äußerten Bedenken bezüglich des GENIUS-Gesetzes.
  • Das Gesetz bietet angeblich rechtlichen Schutz für Stablecoin-Emittenten, um von betrügerischen Aktivitäten zu profitieren.
  • Kritiker behaupten, dass das Gesetz nicht vorschreibt, gestohlene Gelder an Betrugsopfer zurückzugeben.
  • Ein formeller Brief, der diese Bedenken äußert, wurde an die demokratischen Führer des Senats geschickt.

Generalstaatsanwältin Letitia James und andere Staatsanwälte haben erhebliche Probleme mit dem GENIUS-Gesetz geäußert. Sie betonen die potenziellen Schlupflöcher, die Stablecoin-Emittenten auf Kosten von Betrugsopfern zugutekommen könnten. Der Mangel an Anforderungen zur Rückgabe gestohlener Gelder ist ein Hauptanliegen, das in ihrer Mitteilung an die Senatsführer hervorgehoben wird.

Diese Kritik unterstreicht die laufende Debatte über regulatorische Maßnahmen im Kryptowährungsbereich, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Investoren und die Rechenschaftspflicht von Stablecoin-Emittenten.

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