Münchner Gericht entscheidet gegen OpenAI im Urheberrechtsfall
- Ein Gericht in München hat entschieden, dass die Modelle GPT-4 und GPT-4o von OpenAI unrechtmäßig urheberrechtlich geschützte deutsche Songtexte reproduziert haben.
- Das Urteil stellte fest, dass die Modelle reproduzierbare Texte aus neun bekannten Liedern enthielten, darunter Kristina Bachs „Atemlos“.
- OpenAI wurde aufgefordert, die Reproduktion einzustellen, Trainingsdetails offenzulegen und die Rechteinhaber zu entschädigen.
- Die Entscheidung ist nicht endgültig, was OpenAI die Möglichkeit gibt, Berufung einzulegen.
- Dieser Fall markiert das erste Mal, dass ein europäisches Gericht ein großes Sprachmodell wegen der Speicherung geschützter Werke für urheberrechtsverletzend befunden hat.
Deutschlands nationale Musikrechteorganisation GEMA erzielte einen bedeutenden Sieg gegen OpenAI, da das Münchner Gericht entschied, dass die zugrunde liegenden Modelle von ChatGPT urheberrechtlich geschütztes Material nach den EU-Urheberrechtsbestimmungen unrechtmäßig reproduzierten.
Wenn das Urteil aufrechterhalten wird, könnte es Auswirkungen darauf haben, wie KI-Unternehmen kreative Materialien in Europa beziehen und lizensieren, und möglicherweise die Branchenpraktiken in Bezug auf Modelltransparenz und Herkunft der Trainingsdaten verändern.