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EU-Gericht genehmigt Rückforderung von Spielverlusten

EuGH-Urteil erlaubt EU-Staaten das Verbot von grenzüberschreitendem Online-Glücksspiel

  • Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied im Fall C-440/23, dass EU-Mitgliedstaaten Online-Glücksspiel verbieten können, selbst wenn Betreiber über grenzüberschreitende Lizenzen verfügen.
  • Lottoland, ein Betreiber mit Lizenz aus Malta, verlor einen wegweisenden Fall, der es einem deutschen Spieler ermöglichte, Einsätze zurückzufordern, die zwischen Juni 2019 und Juli 2021 verloren gingen.
  • Das Urteil bindet alle EU-Mitgliedstaaten und könnte allein auf dem deutschen Markt zu Milliardenforderungen für die Rückerstattung von Spielerverlusten führen.
  • Deutsche Gerichte haben zuvor zugunsten von Spielern entschieden, die Rückerstattungen von nicht lizenzierten Betreibern forderten, wobei Fälle auf eine Klärung dieser Frage warteten.

Die Entscheidung des EuGH bestätigt, dass Glücksspielverträge, die nationale Verbote verletzen, nach EU-Recht nichtig sind, was es Spielern ermöglicht, Rückerstattungen zu verlangen, ohne ihre Rechte zu missbrauchen. Dieses Präzedenzfall betrifft Krypto-Casinos, die in Malta lizenziert sind, aber in Ländern mit Verboten tätig sind.

Da Deutschland das Online-Glücksspiel nach Juli 2021 legalisiert hat, validiert dieses Urteil nicht rückwirkend frühere Aktivitäten von Lottoland und beeinflusst nicht bestehende Rückerstattungsansprüche von Spielern während der verbotenen Zeit.

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