Maltas Gesetz 55 steht vor EU-Unverträglichkeitsentscheidung
- AG Emiliou hat am 23. April festgestellt, dass Maltas Gesetz 55 mit der Brüssel I bis-Verordnung der EU unvereinbar ist.
- Der iGaming-Sektor Maltas macht 10,1% der nationalen Wirtschaft aus und generiert laut MGA-Bericht 1,386 Milliarden Euro.
- Maltas Glücksspiel-Lizenzen sind laut aktuellem EU-Recht nur in Malta gültig, wie Emiliou erklärte.
- Gesetz 55 weist die Gerichte an, ausländische Urteile gegen maltesische Lizenznehmer abzulehnen, wenn die Dienstleistungen nach maltesischem Recht legal waren.
- EU-Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, Glücksspiel-Lizenzen aus anderen Staaten anzuerkennen, was grenzüberschreitende Geschäfte betrifft.
Die jüngste Stellungnahme von AG Emiliou stellt Maltas Ansatz zur Glücksspielregulierung in Frage, insbesondere Artikel 56A des über Gesetz 55 eingeführten Glücksspielgesetzes. Diese Bestimmung wird als unvereinbar mit den EU-Vorschriften zur Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen angesehen und hat erhebliche Auswirkungen auf die iGaming-Branche Maltas.
Da der iGaming-Sektor erheblich zur maltesischen Wirtschaft beiträgt, könnte dieses Urteil die rechtliche Verteidigungsstrategie Maltas beeinflussen, um grenzüberschreitende Glücksspielgeschäfte innerhalb des EU-Rahmens aufrechtzuerhalten.